Unsere Dienstleistungen

Praxis
wir begleiten dich bis zu deinem führerschein

Der Fahrlehrer bringt Dir in den Fahrstunden die Bedienung des Fahrzeuges bei und bildet Dich in den Übungsfahrten, sowie in den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten bis zur Prüfungsreife aus. Dabei werden die Stunden individuell mit Hinblick auf deine Stärken und Schwächen gestaltet.

Theorie
Mit uns wirst du perfekt auf die theorieprüfung vorbereitet

Wenn Du Dich dazu entschließen solltest, bei uns Deine Theoriestunden zu absolvieren, kannst du Dir sicher sein, dass Du in einer gemütlichen kleinen Gruppe unterkommen wirst. In dieser kannst Du entspannt lernen und der/die Fahrlehrer*in kann auf deine individuellen Fragen besser eingehen.

Klasse B

  • Der klassische PKW-Führerschein. Mit dieser Fahrerlaubnis kannst Du PKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5t führen
  • Das Mindestalter beträgt 18, außer bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren.
  • Miteingeschlossen sind die Führerscheinklassen AM und L.
  • Um den Führerschein zu erlangen, muss man eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abschließen.

BF 17

  • Schließt alles ein, was auch der Führerschein der Klasse B abdeckt
  • Mithilfe dieser Fahrerlaubnis darf man schon im Alter von 17 Jahren mit einer Begleitperson fahren
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren den Führerschein besitzen, weniger als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und in der Prüfbescheinigung eingetragen werden

klasse BE

  • Schließt alles ein, was auch der Führerschein der Klasse B abdeckt
  • Der beigeführte Anhänger darf bis zu 3,5t schwer sein

B96

  • Schließt alles ein, was auch der Führerschein der Klasse B abdeckt
  • Der beigeführte Anhänger darf zwar über 750kg wiegen, die zulässige Gesamtmasse darf jedoch nicht mehr als 4,25t aufweisen

Klasse B-Automatik

  • Schließt alles ein, was auch der Führerschein der Klasse B abdeckt
  • Lehrt das Führen eines Automatikfahrzeuges

Klasse-B umschreibung

  • Führerscheine aus Drittstaaten werden nicht anerkannt und müssen innerhalb von 6 Monaten in Deutschland umgeschrieben werden.
  • Führerscheine aus einem EWR- oder EU-Mitgliedsstaat müssen nicht umgeschrieben werden.

14 Tage Intensivkurs

  • Schließt alles ein, was auch der Führerschein der Klasse B abdeckt
  • In 14 Tagen zum Führerschein der Klasse B gelangen

Auffrischungsfahrt

  • Kann dann in Anspruch genommen werden, wenn man schon einen Führerschein besitzt und erneut Fahrstunden ablegen will, um sich beispielsweise wohler und sicherer im Straßenverkehr zu fühlen.
  • Keine Prüfung am Ende.

Fahrschulwechsel

  • Wenn du unzufrieden mit deiner Fahrschule bist, oder umgezogen bist, bist du bei uns herzlich willkommen
    Dein bisheriger
  • Ausbildungsstand geht dabei nicht verloren